ZVI 2003, 521

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2, § 208 Abs. 1 Satz 1, § 209 Abs. 2 Nr. 2, § 210; ATG § 3 Abs. 1 Nr. 1 a, § 4 Abs. 1 Nr. 2Entgeltanspruch bei Altersteilzeit als Masseverbindlichkeit InsO§ 55 InsO§ 208 InsO§ 209 InsO§ 210 ATG§ 3 ATG§ 4 LAG Düsseldorf, Urt. v. 17.09.2003 – 4 (5 Sa 684/03 (rechtskräftig; ArbG Oberhausen))LAG DüsseldorfUrt.17.9.200345 Sa 684/03 (rechtskräftig; ArbG Oberhausen)

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Einordnung des Entgeltanspruchs bei Altersteilzeit als Masseverbindlichkeit ist unabhängig davon zu treffen, ob die Masse eine entsprechende Gegenleistung erhält; sie hängt auch nicht davon ab, ob sich der Arbeitnehmer im Rahmen eines Blockmodells in der Arbeitsphase oder schon in der Freistellungsphase befindet.
2. Arbeitsentgelt i. S. d. Altersteilzeitgesetzes umfasst auch die Aufstockungsbeträge.
3. Der Annahme einer Neumasseverbindlichkeit bei Altersteilzeit wegen im Rahmen des § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO nicht vorgenommener Kündigung steht entgegen, dass für arbeitsvertragliche Entgeltansprüche auf die Heranziehung zur tatsächlichen Arbeitsleistung abzustellen ist; es gilt für die InsO die „alte“ Rechtsprechung des BAG zu § 60 KO.
4. Eine erneute Anzeige der Masseunzulänglichkeit gem. § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO ist bei zuvor festgestellter Masseunzulänglichkeit im Eröffnungsbeschluss nicht notwendig.

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