ZVI 2003, 516

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren AÜG § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1; StGB § 263, § 266a Abs. 1Strafbarkeit eines die sozialversicherungsrechtliche Einzugsstelle über Anzahl und Lohnsumme der Arbeitnehmer täuschenden Arbeitgeber wegen Betrugs AÜG§ 9 AÜG§ 10 StGB§ 263 StGB§ 266a BGH, Beschl. v. 12.02.2003 – 5 StR 165/02 (LG Kleve)BGHBeschl.12.2.20035 StR 165/02LG Kleve

Leitsätze des Gerichts:

1. Zu den Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum Werkvertrag.
2. Macht der Arbeitgeber gegenüber der sozialversicherungsrechtlichen Einzugsstelle falsche Angaben über die Verhältnisse seiner Arbeitnehmer, so begeht er einen Betrug nach § 263 StGB; eine Strafbarkeit nach § 266a Abs. 1 StGB tritt dahinter zurück.

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