ZVI 2002, 370

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 21 Abs. 1 Satz 1, § 4 i. V. m. ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6Kein Zeugnisverweigerungsrecht von Bankmitarbeitern bei Auskunftsersuchen des vom Gericht ermächtigten Sachverständigen InsO§ 21 InsO§ 4 ZPO§ 383 AG Göttingen, Beschl. v. 05.09.2002 – 74 IN 269/02, (nicht rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.5.9.200274 IN 269/02(nicht rechtskräftig)

Leitsatz des Gerichts:

Das Insolvenzgericht kann gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO auch einen Sachverständigen ermächtigen, Auskünfte über die Vermögenslage des Schuldners u. a. von Kreditinstituten einzuholen. In diesem Fall steht den Mitarbeitern des Kreditinstitutes kein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 4 InsO i. V. m. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu. Die Auskünfte sind zu erteilen, ohne dass der Schuldner ausdrücklich eine Entbindung von der Schweigepflicht erteilen muss.

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