ZVI 2002, 367

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; § 4 i.V.m. ZPO § 29hKeine hinreichende Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Schlechterstellung bei pauschalem Hinweis auf Forderungen wegen einbehaltener Arbeitnehmeranteile ohne Angabe des genauen Betrages InsO§ 309 InsO§ 4 ZPO§ 29h LG Mannheim, Beschl. v. 15.11.2001 – 1 T 128/01 (AG Mannheim; rechtskräftig)LG MannheimBeschl.15.11.20011 T 128/01AG Mannheim; rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion

Eine wirtschaftliche Schlechterstellung i. S. d. § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO ist nicht hinreichend glaubhaft gemacht, wenn die Gläubigerin lediglich pauschal auf eine Forderung aus unerlaubter Handlung wegen einbehaltener Arbeitnehmeranteile hinweist und keinen genauen Forderungsbetrag angibt.

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