ZVI 2026, 26

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungNachlassinsolvenz BGB §§ 1944, 1954, 1968Zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bei der Anfechtung der Annahme einer Erbschaft bei Überschuldung des Nachlasses BGB§ 1944 BGB§ 1954 BGB§ 1968 OLG Braunschweig, Urt. v. 03.11.2025 – 10 U 81/25 (rechtskräftig; LG Braunschweig)OLG BraunschweigUrt.3.11.202510 U 81/25rechtskräftigLG Braunschweig

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Entscheidung, ob eine Person als Erbe eingesetzt ist, kommt es wesentlich darauf an, wer nach dem Willen des Erblassers den Nachlass regeln soll und wer die Nachlassschulden zu tilgen hat. Von Bedeutung ist auch, ob der Bedachte unmittelbare Rechte am Nachlass oder nur Ansprüche gegen andere Bedachte erwerben soll (Anschluss BGH, Beschl. v. 12. 7. 2017 – IV ZB 15/16, Rz. 32).
2. Die Zuwendung eines wesentlichen Vermögensgegenstandes entbindet nicht von der Prüfung, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Testierenden in dessen wirtschaftliche Stellung eintreten soll.

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