ZVI 2026, 25

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungRestschuldbefreiung und StundungInsO § 295a Abs. 2Berücksichtigung einer Tätigkeit als Geschäftsführer sowie als ehemaliger Bundestagsabgeordneter im Rahmen der Festsetzung der fiktiven Einkünfte eines Rechtsanwaltes gem. § 295a Abs. 2 InsO InsO§ 295a AG München, Beschl. v. 17.07.2025 – 1507 IN 2383/22AG MünchenBeschl.17.7.20251507 IN 2383/22

Leitsatz der Redaktion:

Im Rahmen eines Antrages nach § 295a Abs. 2 InsO kann nicht lediglich auf den oberen Rahmen des Gehaltsvergleichs eines Rechtsanwaltes abgestellt werden, wenn der Schuldner als Rechtsanwalt Experte auf dem Gebiet des Vergaberechts ist. Zudem ist zu berücksichtigen, wenn der Schuldner ein Gehalt als geschäftsführender Alleingesellschafter einer GmbH, als Fremdgeschäftsführer einer weiteren GmbH sowie ehemals als Bundestagsabgeordneter bezogen hat.

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