ZVI 2026, 19

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 36 Abs. 4; SGB I § 54 Abs. 3. Nr. 3; SGB VII § 56Keine Unpfändbarkeit einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung InsO§ 36 SGB I§ 54 SGB VII§ 56 LG München I, Beschl. v. 03.10.2025 – 14 T 10843/25 (AG München)LG München IBeschl.3.10.202514 T 10843/25AG München

Leitsatz der Redaktion:

Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gem. § 56 SGB VII ist nicht unpfändbar, da sie nicht nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I dafür bestimmt ist, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen. Denn diese Schutzvorschrift erfasst keine Leistungen, die den durch Körper- oder Gesundheitsschäden bedingten Einkommensverlust ausgleichen.

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