ZVI 2023, 32

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 133Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters nach der sog. Neuorientierung des BGH zu § 133 InsO InsO§ 133 OLG Schleswig, Urt. v. 30.11.2022 – 9 U 56/22 (LG Itzehoe)OLG SchleswigUrt.30.11.20229 U 56/22LG Itzehoe

Leitsatz der Redaktion:

Die für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz sprechenden Beweisanzeichen müssen so stark sein, dass sich das erkennende Gericht mit der nach § 286 ZPO erforderlichen Gewissheit eine Überzeugung hiervon bilden kann. Legt der Insolvenzverwalter, der eine kongruente Deckung anficht, weder dar, dass der Schuldner eine eigene Erklärung zu seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit entäußert habe, noch dass ein erheblicher Teil der fälligen Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber der Anfechtungsgegnerin bzw. anderen Gläubigern erst nach Mahnung oder Vollstreckungsandrohung beglichen worden seien, so ist dies regelmäßig nicht hinreichend.

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