ZVI 2023, 16

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 35 Abs. 2 Satz 2, § 295 Abs. 2 a. F.Zu den Anordnungsbefugnissen des Insolvenzgerichts bei zusätzlichen Einkünften des Schuldners aus abhängiger Beschäftigung nach erfolgter Freigabe InsO§ 35 InsO a.F.§ 295 BGH, Beschl. v. 29.09.2022 – IX ZB 48/21 (LG Münster)BGHBeschl.29.9.2022IX ZB 48/21LG Münster

Leitsatz des Gerichts:

Hat der Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit des Schuldners freigegeben und erzielt der Schuldner zusätzlich Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, kann das Insolvenzgericht nicht anordnen, dass der unpfändbare Betrag in erster Linie den Einkünften des Schuldners aus seiner selbstständigen Tätigkeit oder den fiktiven Einkünften aus dem angemessenen Dienstverhältnis zu entnehmen ist.

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