RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1619-3741
Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht
ZVI
2021
Veranstaltungshinweis
40. Treffen der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung in der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV
Die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV veranstaltet am 22. 1. 2021 ihr 40. Treffen als interaktives Online-Webinar. Richter am BGH Prof. Dr. Gehrlein wird um 9.30 Uhr die Veranstaltung mit einem Vortrag zur Anfechtung und zur freigegebenen Selbstständigkeit in den Verfahren der natürlichen Personen eröffnet. Hinsichtlich der Anfechtung wird Prof. Gehrlein auf den Vortrag von Rechtsanwältin Dr. Fehl-Weileder vom 39. Treffen im Januar 2019 aufbauen. Anschließend wird Richter am Amtsgericht Dr. Laroche über die Änderungen des Verfahrens durch die Verkürzung der Laufzeit bis zur Restschuldbefreiung auf drei Jahre berichten und zur Diskussion einladen.
Nach der Mittagpause wird sich um 14.00 Uhr Frau Rechtsanwältin Dr. Cymutta in ihrem Vortrag mit dem Thema „Der Mietvertrag in der Insolvenz natürlicher Personen“ mit den neuen Entwicklungen u. a. bei Mietkaution, Räumungspflichten, Enthaftung und den COVID-19- Sonderregeln beschäftigen. Den Abschluss wird Rechtsanwalt Henning mit einem Überblick zur aktuellen Rspr. zu den ausgenommenen Forderungen und zu Masseverbindlichkeiten bilden.
Frau Rechtsanwältin Allemand wird die Veranstaltung moderieren. Alle Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit sich über die Chat-Funktion aktiv an der Veranstaltung zu beteiligen, Fragen zu stellen, über Erfahrungen zu berichten und zu kommentieren.
Die Teilnahmegebühr beträgt 190 €. Nichtanwaltliche Mitarbeiter gemeinnütziger Schuldnerberatungsstellen, die Mitglieder der BAG-SB sind, zahlen nur 100 €.
Anmeldungen bitte an DeutscheAnwaltakademie, Frau Michaela Jürgens, Littenstr. 11, 10179 Berlin, Tel. 030/726153183, Fax 030/726153188, juergens@anwaltakademie.de. Eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage gem. § 15 FAO wird erteilt und kann am Ende der Veranstaltung ausgedruckt werden.
Die Arbeitsgruppe wurde als Untergruppierung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung 2001 gegründet. Die Arbeitsgruppe bietet Schuldner- und Gläubigervertretern, Insolvenzverwaltern und Treuhändern ein Diskussions- und Fortbildungsforum zu Fragen der Insolvenzverfahren natürlicher Personen. Auch nichtanwaltliche Interessierte sind herzlich willkommen. Infos: www. arge-insolvenzrecht.de.