ZVI 2021, 32

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 89 Abs. 3; ZPO § 766Keine Erstreckung eines gegen den Schuldner gerichteten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auf vom Insolvenzverwalter eingerichtetes Sonderkonto InsO§ 89 ZPO§ 766 ZVI 2021, 33 AG Hannover, Beschl. v. 24.07.2020 – 904 IK 1132/19 - 6 (rechtskräftig)AG HannoverBeschl.24.7.2020904 IK 1132/19 - 6rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Ein gegen den Schuldner erlassener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss so bestimmt sein, dass unzweifelhaft feststeht, welche Forderungen erfasst sein sollen. Ein gegen den Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen erlassener PfÜB, welcher sämtliche Girokonten bei einem Kreditinstitut erfasst, erfasst daher nicht ein vom Insolvenzverwalter erst nach Eröffnung bei demselben Kreditinstitut eingerichtetes, auf den Namen des Schuldners lautendes Sonderkonto.

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