ZVI 2021, 17

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 21 Abs. 2 Nr. 3; ZPO §§ 885, 568Zuständigkeit des Insolvenzgerichts als „besonderes Vollstreckungsgericht“ für Einstellung der Herausgabevollstreckung in unbewegliches Vermögen InsO§ 21 ZPO§ 885 ZPO§ 568 LG Lübeck, Beschl. v. 25.08.2020 – 7 T 328/20 (AG Reinbek)LG LübeckBeschl.25.8.20207 T 328/20AG Reinbek

Leitsätze des Gerichts:

1. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO ist auch die einstweilige Einstellung oder Untersagung der Zwangsvollstreckung aus einem Herausgabetitel i. S. v. § 885 ZPO zulässig. Die Ausnahmeregelung „soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind“ umfasst eine Herausgabevollstreckung nach § 885 ZPO in unbewegliches Vermögen nicht.
2. Der originär zuständige Einzelrichter kann die Rechtsbeschwerde zulassen, ohne jedenfalls gegen das Gebot des gesetzlichen Richters zu verstoßen. Ist eine Entscheidungsreife für die Beschwerdeentscheidung eingetreten, besteht für den Einzelrichter ein Übertragungsverbot.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell