ZVI 2021, 10

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO § 88Wiederaufleben eines nicht aufgehobenen PfÜBs mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens InsO§ 88 BGH, Urt. v. 19.11.2020 – IX ZR 210/19 (OLG Nürnberg)BGHUrt.19.11.2020IX ZR 210/19OLG Nürnberg

Leitsatz des Gerichts:

Ein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfändungsschuldners schwebend unwirksam gewordenes Pfändungspfandrecht lebt dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben worden ist, mit der Freigabe der gepfändeten Forderung oder mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder auf, ohne dass es einer erneuten Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner bedarf.

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