ZVI 2020, 30

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 RechtsprechungKosten und VergütungInsO § 63 Abs. 1; InsVV § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1Kein Verstoß gegen geltendes Recht wegen der Ausgestaltung der Vergütung des Insolvenzverwalters in der InsVV InsO§ 63 InsVV§ 2 InsVV§ 3 GGArt. 3 GGArt. 12 BGH, Beschl. v. 12.09.2019 – IX ZB 2/19 (LG Hamburg ZVI 2019, 246)BGHBeschl.12.9.2019IX ZB 2/19LG HamburgZVI 2019, 246

Leitsätze des Gerichts:

1. Um die gerichtliche Zuständigkeit der Kammer zu begründen, genügt es, wenn der Einzelrichter einen aktenkundigen Beschluss zur Übertragung des Verfahrens auf die Kammer vor Erlass des Beschlusses der Kammer getroffen hat.
2. Ob die Ausgestaltung der Vergütung nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung dem Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung genügt, richtet sich im Ausgangspunkt nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, für das der Insolvenzverwalter eine Vergütung beansprucht.
3. Die Entscheidung des Verordnungsgebers, für die Vergütung des Insolvenzverwalters Regelsätze vorzusehen, von denen mittels Zu- und Abschlägen abgewichen werden kann, verstößt weder gegen das Bestimmtheitsgebot noch gegen einen Gesetzesvorbehalt oder das Willkürverbot.
4. Ist bei der Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren eine Nachtragsverteilung voraussehbar, kann sich das Insolvenzgericht die Entscheidung über die Vergütung für die Nachtragsverteilung vorbehalten und die Vergütung für das Insolvenzverfahren festsetzen, ohne die voraussehbare Nachtragsverteilung zu berücksichtigen.

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