ZVI 2020, 24

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 302 Nr. 1, § 184Zu den Voraussetzungen eines „vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährten Unterhalts“ i. S. d. § 302 Nr. 1 InsO InsO§ 302 InsO§ 184 KG, Beschl. v. 29.08.2019 – 13 UF 91/19 (AG Tempelhof-Kreuzberg)KGBeschl.29.8.201913 UF 91/19AG Tempelhof-Kreuzberg

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Feststellung des Attributs, bei einem titulierten Kindesunterhaltsanspruch handele es sich um eine Verbindlichkeit des Schuldners, die aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt herrühre, den dieser vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt habe, erfordert eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles.
2. Anders als bei der früheren, allein an § 170 Abs. 1 StGB orientierten Fassung des § 302 InsO reicht es nach der Neufassung von § 302 Nr. 1 Alt. 2 InsO bereits aus, wenn den vorsätzlich handelnden Schuldner eine gesetzliche Unterhaltspflicht trifft und wenn die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und die Leistungsfähigkeit des Schuldners gegeben sind.

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