Die Insolvenzordnung kommt nicht zur Ruhe. Der Entwurf einer „Richtlinie Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren“ war im September Gegenstand der Abstimmung des Europäischen Parlaments. Es folgen nunmehr Gespräche über die endgültige Fassung der Richtlinie mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat. Angesichts des Endes der Legislaturperiode könnte ein Verhandlungsergebnis bis März 2019 vorliegen. Wenn auch der Fokus dieser Richtlinie vornehmlich auf Unternehmer gerichtet ist, hat sie auch Auswirkungen auf das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Parallel legte die Bundesregierung am 23. 6. 2018 einen Bericht „über die Wirkung des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ vor, deren Ergebnisse – im Zusammenspiel der Umsetzung der o. g. EU-Richtlinie – zu Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren führen werden.
Da umfassende Änderungen erforderlich sein werden, bietet es sich an, über eine Neuorientierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nachzudenken.