ZVI 2019, 26

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 174 Abs. 2, § 290 Abs. 1 Nr. 1, § 302 Nr. 1; AO § 251 Abs. 3, § 370Zulässige Feststellung der deliktischen Eigenschaft i. S. d. § 302 Nr. 1 InsO durch Verwaltungsakt des Finanzamtes InsO§ 174 InsO§ 290 InsO§ 302 AO§ 251 AO§ 370 BFH, Urt. v. 07.08.2018 – VII R 24, 25/17 (FG Stuttgart) +BFHUrt.7.8.2018VII R 24, 25/17FG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Das FA darf durch Verwaltungsakt gem. § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
2. Der Steuerpflichtige ist auch dann wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt, wenn in einem Strafbefehl neben dem Schuldspruch eine Strafe bestimmt und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten worden ist.
3. Die Feststellung darf sich auf den Zinsanspruch beziehen, selbst wenn die strafrechtliche Verurteilung nicht wegen der Zinsen erfolgt ist.

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