ZVI 2018, 38

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 129 Abs. 1, § 133 Abs. 1Gläubigerbenachteiligung bei Vermischung von Geldern auf einem Konto des Schuldners InsO§ 129 InsO§ 133 LG Lübeck, Urt. v. 26.05.2017 – 2 O 249/15LG LübeckUrt.26.5.20172 O 249/15

Leitsatz der Redaktion:

In der Einzelzwangsvollstreckung führt die Vermischung von Geldern auf einem Konto dazu, dass sich der Schuldner nicht auf die Haftungstrennung berufen kann. Das gesamte vermischte Vermögen ist daher in der Zwangsvollstreckung haftendes Vermögen des Schuldners. In Fortführung dieser Rechtsprechung ist es nur konsequent, wenn die Minderung der Haftungsmasse aus dem vermischten Vermögen dann als Gläubigerbenachteiligung i. S. d. § 129 Abs. 1 InsO subsumiert wird.

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