ZVI 2018, 21

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 251 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3Zurückweisung des Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren wegen fehlender Aussicht auf Bestätigung durch das Gericht bei zu erwartendem Versagungsantrag InsO§ 231 InsO§ 251 BGH, Beschl. v. 20.07.2017 – IX ZB 13/16 (LG Bielefeld)BGHBeschl.20.7.2017IX ZB 13/16LG Bielefeld

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Insolvenzgericht kann einen vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplan im Vorprüfungsverfahren zurückweisen, wenn offensichtlich ist, dass ein erfolgreicher Antrag auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung zum Schutz von Minderheiten gestellt werden wird.
2. Soll die durch einen Insolvenzplan verursachte Schlechterstellung eines Beteiligten mittels einer Kompensationsregelung ausgeglichen werden, muss die Finanzierung der zum Ausgleich vorgesehenen Mittel gesichert sein und durch diese zusätzlichen Mittel ein vollständiger Ausgleich der Schlechterstellung eindeutig erreicht werden können.

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