ZVI 2018, 17

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 14 Abs. 1 Satz 2 n. F.Zum rechtlichen Interesse bei einem sog. Weiterlaufenlassen des Insolvenzantrags i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO n. F. InsO n.F.§ 14 AG Leipzig, Beschl. v. 05.09.2017 – 403 IN 1109/17 (rechtskräftig)AG LeipzigBeschl.5.9.2017403 IN 1109/17rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Wird der bei einer Krankenkasse versicherte Arbeitnehmer nach deren Insolvenzantrag rückwirkend zu einem Zeitpunkt vor dessen Eingang bei dem angerufenen Insolvenzgericht abgemeldet, entfällt nach dem vollständigen Ausgleich der zugrunde liegenden Forderung das erforderliche rechtliche Interesse an der Fortführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens nach § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO in der seit 5. 4. 2017 geltenden Fassung. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner seinen Geschäftsbetrieb nicht eingestellt hat.
2. Erklärt die Krankenkasse in einem solchen Fall ihren Insolvenzantrag nicht für erledigt, ist dieser als unzulässig zurückzuweisen.

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