ZVI 2017, 32

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungWohlverhaltensperiode InsO §§ 286 ff., 301; StVZO § 29dKein Vorenthalten der Kfz-Zulassung wegen Forderungen, die von der dem Schuldner erteilten RSB erfasst sind InsO§§ 286 ff. InsO§ 301 StVZO§ 29d OVG Saarlouis, Urt. v. 14.09.2016 – 1 A 121/15 (VG Saarlouis)OVG SaarlouisUrt.14.9.20161 A 121/15VG Saarlouis

Leitsätze des Gerichts:

1. Nach erteilter Restschuldbefreiung stellt die Vorenthaltung der Kraftfahrzeugzulassung bis zur vorherigen Begleichung rückständiger Gebühren aus Zulassungsvorgängen und die dadurch herbeigeführte Gebührenzahlung einen Verstoß gegen die sich aus § 301 InsO ergebenden Wirkungen der Restschuldbefreiung dar mit der Folge, dass ein rechtlicher Grund für das Behaltendürfen der Leistung nicht gegeben ist.
2. § 301 Abs. 3 InsO steht der Rückforderung nicht entgegen, wenn der auf die Zulassung des Kraftfahrzeugs angewiesene Antragsteller unter dem Druck der Verweigerung der begehrten Zulassung seine Rechte aus der Restschuldbefreiung preisgibt und Zahlung leistet.

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