ZVI 2016, 41

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode InsO § 290 Abs. 1 a. F., § 295 Abs. 1, § 296Zur Versagung der Restschuldbefreiung bei länger als sechs Jahre andauerndem Insolvenzverfahren (Altfall) InsO a.F.§ 290 InsO§ 295 InsO§ 296 AG Karlsruhe, Beschl. v. 01.09.2015 – G1 IK 187/09 (2) (rechtskräftig)AG KarlsruheBeschl.1.9.2015G1 IK 187/09 (2)rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Dauert das eröffnete Insolvenzverfahren nach sechs Jahren noch an, so ist ein Termin anzuberaumen, in dem die Insolvenzgläubiger Gelegenheit erhalten, RSB-Versagungsanträge zu stellen.
2. In einem Altfall (Antragstellung vor dem 1. 7. 2014) können die Versagungsgründe nur auf § 290 Abs. 1 InsO gestützt werden, nicht hingegen auf einen Verstoß des Schuldners gegen seine Erwerbsobliegenheit.

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