ZVI 2016, 29

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 Rechtsprechung Eröffnetes Verfahren EuInsVO Art. 3, 26, 27; InsO § 354Kein ordre-public-Verstoß bei rechtsmissbräuchlicher Zuständigkeitserschleichung für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens (forum shopping) EuInsVOArt. 3 EuInsVOArt. 26 EuInsVOArt. 27 InsO§ 354 FG Greifswald, Beschl. v. 28.08.2015 – 3 V 65/15 (nicht rechtskräftig)FG GreifswaldBeschl.28.8.20153 V 65/15nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Senat hält es für ernstlich zweifelhaft, ob nach Erteilung der Restschuldbefreiung im Hauptinsolvenzverfahren noch ein Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens gestellt werden kann, da das Sekundärinsolvenzverfahren in seiner Wirkung von dem Hauptinsolvenzverfahren abhängig ist.
2. Es ist ferner ernstlich zweifelhaft, ob die rechtsmissbräuchliche Zuständigkeitserschleichung für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens (hier: beim High Court of Justice) einen ordre-public-Verstoß (Art. 26 EuInsVO) darstellt.

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