ZVI 2014, 40

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Zimmer, Insolvenzbuchhaltung – Interne Rechnungslegung des Insolvenzverwalters

Köln (RWS Verlag), 2013, 310 S., 48 €.
Umfang und Bedeutung der internen Rechnungslegung des Insolvenzverwalters haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auf die Vorstöße in Wissenschaft und Praxis sowie die Arbeit auf der Ebene der Interessen- und Berufsverbände (Gravenbrucher Kreis, VID Verband Insolvenzverwalter Deutschland e.V., BAK-InsO e.V. etc.) zurückzuführen, welche die nur spärlich gesäten Vorgaben der InsO zunehmend zu einem komplexen und zuweilen diffizilen Regelungsgeflecht verdichten.
Umso mehr verwundert es den unbefangenen Beobachter, dass eine systematische Darstellung der grundlegenden Rahmenbedingungen für die interne Rechnungslegung des Insolvenzverwalters, die zugleich einen raschen und lösungsorientierten Zugriff auf eine Vielzahl der hierbei relevanten Fragestellungen ermöglicht, bislang fehlte. Das Werk Zimmers schließt diese Lücke. Es stellt die erste Abhandlung in der neuen Reihe „Kanzleipraxis“ des RWS Verlags dar. Zimmer, der über eine ausgewiesene Expertise im Bereich der Insolvenzbuchhaltung verfügt, wendet sich mit seinem Werk vor allem an Mitarbeiter von Insolvenzrechtskanzleien, aber auch an die Verwalter und Treuhänder selbst sowie an Rechtsanwälte, die auf diesem Gebiet tätig sind.
Der 311 Seiten umfassende Leitfaden für die insolvenzrechtliche Praxis ist in zehn Schwerpunktkapitel gegliedert. Aus der Perspektive der an einem Insolvenzverfahren Beteiligten geht Zimmer im einleitenden ersten Teil A auf die Funktionen der internen Rechnungslegung ein und schildert die einschlägigen Auffassungen der einzelnen Berufs- und Interessenvertretungen (Uhlenbruck-Kommission, IDW, ZEFIS, VID). Es folgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Verzeichnissen nach §§ 151 ff. InsO als Teil des Rechnungswesens (Teil B). Nach kursorischer Kritik am Verfahren der heute im Wirtschaftsleben kaum mehr relevanten und gerade bei größeren Unternehmen auch wenig Nutzen bringenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach bürgerlich-rechtlicher Prägung (Teil C) werden im Teil D die Grundlagen doppelter Buchführung („Doppik“) sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Buchführungssysteme (Teil E) besprochen. Im sich hieran anschließenden Teil F erarbeitet der Autor treffsicher und in der Sache überzeugend einen auf die Insolvenzverwaltung zugeschnittenen „didaktischen“ Kontenrahmen, der eine Vielzahl typischer Sachverhalte innerhalb eines Insolvenzverfahrens abbildet. Neben den allgemeinen insolvenzrechtlichen Inhalten werden dabei insolvenzsteuer- und insolvenzvergütungsrechtliche Gesichtspunkte eingebunden. Als Schwerpunkt des Werks darf dessen ungeachtet die detaillierte Darstellung und Kommentierung zum sogenannten Standardisierten Kontenrahmen „SKR-InsO“ (Teil G) verstanden werden. In der insolvenzrechtlichen Praxis hat sich dieser bereits zum Standard entwickelt. Er sorgt für Transparenz und (bundesweite) Vergleichbarkeit, insbesondere für das gerichtliche Verfahren. Erst im September 2012 wurde ein entsprechender „Fachausschuss SKR-InsO“, besetzt mit Vertretern des Gravenbrucher Kreises, des ZEFIS und des VID, zur Fortentwicklung der Standards eingerichtet. Durch eine Vielzahl von Buchungsbeispielen und Hinweisen trägt der Autor diesen Entwicklungen in erfreulicher Weise Rechnung. Es schließen sich Einblicke in die umsatzsteuerlichen Grundlagen der Insolvenzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung von § 55 Abs. 4 InsO (Teil H), Ausführungen zur Auswertungsmethodik (Teil I) sowie eine Darstellung der Methoden zur Rechnungslegung in den Fällen der Masseinsuffizienz (Teil J) an. In den abschließenden Teilen K bis M werden die Besonderheiten im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens sowie wichtige Fragen zur Prüfung des Rechnungswesens und zur Rechnungslegung im Falle des Verwalterwechsels angesprochen. Die auf dem Gebiet der Insolvenzbuchhaltung im Rahmen der Eigenverwaltung relevanten Gesichtspunkte finden sich jeweils im Kontext der einzelnen Schwerpunktkapitel wieder.
Orientiert an den zentralen handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen gelingt Zimmer mit seinem Werk insgesamt eine wertvolle Handreichung für die insolvenzrechtliche Praxis, die die internen Arbeitsabläufe optimieren soll und im Interesse einer anspruchsvollen und transparenten Rechnungslegung zum Standardrepertoire einer jeden Insolvenzverwalterkanzlei gehören sollte.
RA Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Halle/Mannheim/München

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