ZVI 2013, 29

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO §§ 35, 55; ZVG §§ 152, 153b; BGB §§ 97, 98; KfzStG §§ 1, 7Kraftfahrzeugsteuer für ein von der Zwangsverwaltung erfasstes Kfz des Insolvenzschuldners keine MasseverbindlichkeitInsO§ 35InsO§ 55ZVG§ 152ZVG§ 153bBGB§ 97BGB§ 98KfzStG§ 1KfzStG§ 7BFH, Urt. v. 01.08.2012 – II R 28/11 (FG München) +BFHUrt.1.8.2012II R 28/11FG München

Leitsatz des Gerichts:

Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer für ein Fahrzeug, das als Zubehör bereits vor Insolvenzeröffnung durch Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück beschlagnahmt worden war, ist keine Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und daher nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter, sondern gegenüber dem Zwangsverwalter festzusetzen.

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