ZVI 2013, 23

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 287 Abs. 1 Satz 1, § 290 Abs. 1 Nr. 2Keine dreijährige Sperrfrist bei Versagung der Restschuldbefreiung im Erstverfahren gem. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsOInsO§ 287InsO§ 290BGH, Beschl. v. 22.11.2012 – IX ZB 194/11 (LG Berlin)BGHBeschl.22.11.2012IX ZB 194/11LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Dem Schuldner ist das Rechtsschutzinteresse an einen zweiten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht deshalb abzusprechen, weil sein erster Antrag in einem vorausgegangenen Verfahren nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgelehnt worden ist.

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