ZVI 2012, 29

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 88, 89 Abs. 3; ZPO § 766Zuständigkeit des Insolvenzgerichts im Fall der RückschlagsperreInsO§ 88InsO§ 89ZPO§ 766AG Duisburg, Beschl. v. 11.10.2011 – 62 IK 374/10 (rechtskräftig)AG DuisburgBeschl.11.10.201162 IK 374/10rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Über Einwendungen, die aufgrund des § 88 InsO (Rückschlagsperre) gegen die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung erhoben werden, entscheidet analog § 89 Abs. 3 InsO das Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht.

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