ZVI 2011, 36

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011Rechtsprechungzum VertragsrechtBGB § 307; ZPO § 850kGesondertes Kontoführungsentgelt für P-Konten nicht zulässigBGB§ 307ZPO§ 850kLG Bamberg, Beschl. v. 18.10.2010 – 1 O 445/10 (nicht rechtskräftig)LG BambergBeschl.18.10.20101 O 445/10nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Die Erhebung eines gesonderten Entgelts für die Führung eines Pfändungsschutzkontos ist nicht zulässig. Einer Bank ist es daher nicht gestattet, in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis die Klausel „Pfändungsschutzkonto, Monatspreis 12,50 €“ zu verwenden.

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