ZVI 2011, 34

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 295 Abs. 1 Nr. 3Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei vollständiger Auskunftserteilung an den Treuhänder und bloßem Nichtabführen der pfändbaren EinkommensteileInsO§ 295LG Göttingen, Beschl. v. 27.05.2010 – 10 T 48/10 (rechtskräftig; AG Göttingen)LG GöttingenBeschl.27.5.201010 T 48/10rechtskräftigAG Göttingen

Leitsatz der Redaktion:

Ein Schuldner, der in der Wohlverhaltensperiode die pfändbaren Teile seines Einkommens nicht an den Treuhänder abführt, ihm jedoch sämtliche Auskünfte über sein Einkommen erteilt, verstößt nicht gegen § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

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