ZVI 2011, 24

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011Rechtsprechungzur Schuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 56Zur Ortsnähe als Kriterium für die Aufnahme eines Insolvenzverwalters in die VorauswahllisteInsO§ 56KG, Beschl. v. 22.11.2010 – 1 VA 12/10 (rechtskräftig; AG Charlottenburg)KGBeschl.22.11.20101 VA 12/10rechtskräftigAG Charlottenburg

Leitsatz des Gerichts:

Ein Bewerber um das Amt des Insolvenzverwalters kann nicht bereits deshalb von der Aufnahme in die Vorauswahlliste gem. § 56 InsO ausgeschlossen werden, weil er für die Anfahrt von seinem Büro bis zum Gerichtsbezirk des Insolvenzgerichts mit dem Pkw eine Fahrtzeit von anderthalb bis zwei Stunden benötigt.

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