ZVI 2010, 30

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO §§ 289, 290Befugnis der Gläubiger, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, Versagungsanträge zu stellenInsO§ 289InsO§ 290BGH, Beschl. v. 08.10.2009 – IX ZB 257/08 (LG Essen)BGHBeschl.8.10.2009IX ZB 257/08LG Essen

Leitsatz des Gerichts:

Versagungsanträge können alle Gläubiger stellen, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, auch wenn sie nicht an der Schlussverteilung teilnehmen (Ergänzung zu BGH, Beschl. v. 22.2.2007 – IX ZB 120/05, ZVI 2007, 327 = ZInsO 2007, 446).

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