ZVI 2010, 24

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO §§ 130, 140 Abs. 1Keine stillschweigende Genehmigung von Lastschriftbuchungen durch bloße Fortsetzung des ZahlungsverkehrsInsO§ 130InsO§ 140LG Köln, Urt. v. 02.12.2009 – 13 S 198/09 (nicht rechtskräftig; AG Kerpen)LG KölnUrt.2.12.200913 S 198/09nicht rechtskräftigAG Kerpen

Leitsätze des Gerichts:

1. In der bloßen Fortsetzung des Zahlungsverkehrs auf einem mit Lastschriftbuchungen belasteten Konto kann jedenfalls solange keine stillschweigende Genehmigung der Belastungsbuchungen gesehen werden, als die sechswöchige Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen den Saldo noch nicht abgelaufen ist.
2. Die Genehmigungsfiktion der Nr. 7 Abs. 4 AGB-SpK (a.F.) wirkt nicht gegenüber dem „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt.
3. Eine erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter erteilte Genehmigung einer Lastschriftbuchung unterliegt nicht der Insolvenzanfechtung.

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