ZVI 2010, 22

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO § 129Einwilligung in Durchsuchung keine RechtshandlungInsO§ 129KG, Urt. v. 16.10.2009 – 14 U 18/09 (nicht rechtskräftig; LG Berlin)KGUrt.16.10.200914 U 18/09nicht rechtskräftigLG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Hat der Schuldner nur die Wahl, die geforderte Zahlung sofort zu leisten oder die Vollstreckung durch die bereits anwesende Vollziehungsperson zu dulden, liegt keine Rechtshandlung i.S.v. § 129 InsO vor.
2. Eine Rechtshandlung i.S.v. § 129 InsO kann nicht darin gesehen werden, dass der Schuldner nicht auf eine richterliche Anordnung nach §§ 758, 758a ZPO besteht.
3. Beschafft sich der Schuldner Barmittel, die einem beliebigen Gläubigerzugriff zur Verfügung stehen, ist ein Vorsatz des Schuldners, seine Gläubiger zu benachteiligen, nicht zu vermuten.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell