ZVI 2009, 44

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 296Zur Darlegung der Beeinträchtigung der GläubigerbefriedigungInsO§ 296AG Göttingen, Beschl. v. 15.09.2008 – 74 IK 730/06AG GöttingenBeschl.15.9.200874 IK 730/06

Leitsätze des Gerichts:

1. Die für die Zulässigkeit eines Versagungsantrages gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO erforderliche Darlegung der Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung erfordert in der Regel Angaben dazu, dass der Schuldner unter Berücksichtigung seiner Ausbildung, seines Familienstandes und des Arbeitsmarktes in der Lage ist, Einkommen im pfändbaren Bereich zu erzielen.
2. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner jegliche Angaben zu seinem aktuellen Einkommen verweigert, und zwar selbst dann, wenn der Schuldner zuvor nur Sozialleistungen im unpfändbaren Bereich bezog.
3. In diesem Fall liegt ein zulässiger Versagungsantrag gem. § 296 Abs. 1 InsO vor. Erteilt der Schuldner auf Aufforderung des Gerichts keine Auskünfte, kann eine Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO erfolgen.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell