ZVI 2009, 38

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1Umfang der Auskunftserteilung im Rahmen des Eröffnungsantrags des SchuldnersInsO§ 290InsO§ 20BGH, Beschl. v. 09.10.2008 – IX ZB 212/07 (LG Mannheim)BGHBeschl.9.10.2008IX ZB 212/07LG Mannheim

Leitsätze:

1. Reicht der Schuldner einen zulässigen Insolvenzantrag ein, können unvollständige Angaben über seine Gläubiger zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. (Leitsatz des Gerichts)
ZVI 2009, 39
2. Die Auskunftspflicht des Schuldners setzt keine ausdrückliche Feststellung der Zulässigkeit des Eröffnungsantrags durch das Insolvenzgericht voraus, sondern entsteht, bei Zulässigkeit des Antrags aufgrund eines ernsthaften Eröffnungsverlangens und der Darlegung eines Eröffnungsgrunds, mit der Antragstellung. (Leitsatz der Redaktion)

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