Die durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Änderungen der Bekanntmachungsvorschriften für Insolvenzverfahren haben im Hinblick auf die Übergangsregelungen zu unterschiedlichen Auslegungen geführt. Das AG Duisburg (
ZVI 2008, 33 – in diesem Heft) wendet die Neuregelung auch auf vor dem 1.7.2007 eröffnete Verfahren an. Andere vertreten die Auffasung, der Wortlaut des Vereinfachungsgesteztes lasse dies nicht zu (vgl. Heyer, EWiR 2008, 53; Sternal, NJW 2007, 1909). Der Gesetzgeber hat diese Diskussion zum Anlass genommen, die Übergangsvorschrift kurzfristig zu ändern. Die Anpassungen wurden vom BT-Rechtsausschutss als „Artikelgesetz“ in das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes eingeführt. Die dazugehörige BT-Drucksache 16/6634 vom 10.10.2007 wird nachfolgend mit dem entsprechenden Auszug abgedruckt. Die vom Rechtsausschuss eingeführte Fassung wurde vom Bundestag beschlossen und ist am 18.12.2007, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl 2007 I, 509) in Kraft getreten (vgl. dazu auch Holzer, ZIP 2008, Heft 5).