ZVI 2008, 37

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungKosten und VergütungJVEG § 9; InsO § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3Vergütung des „isolierten“ Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren mit einem Stundensatz von 80 €JVEG§ 9InsO§ 22ZVI 2008, 38LG Mönchegladbach, Beschl. v. 22.08.2007 – 5 T 326/07 (nicht rechtskräftig; AG Mönchengladbach)LG MönchegladbachBeschl.22.8.20075 T 326/07nicht rechtskräftigAG Mönchengladbach

Leitsatz des Gerichts:

Dem Sachverständigen, der im Insolvenzeröffnungsverfahren mit einem schriftlichen Sachverständigengutachten darüber beauftragt ist, ob und gegebenenfalls welche Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt, welche Aussichten gegebenenfalls für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist, steht gem. § 9 Abs. 1 JVEG ein Stundensatz von 80 € zu.

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