ZVI 2007, 34

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2007 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 290Versagung der Restschuldbefreiung bei Bezug von pfändungsfreiem Einkommen mehr als zwei Jahre während des Insolvenzverfahrens InsO§ 290 AG Göttingen, Beschl. v. 31.07.2006 – 74 IK 36/03 (nicht rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.31.7.200674 IK 36/03nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichtes:

1. Bezieht der Schuldner über zwei Jahre Einkommen im unpfändbaren Bereich, ohne dies dem Treuhänder mitzuteilen, liegt darin ein Versagungsgrund gem. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
2. Wird dieses Verhalten erst nach dem Zeitpunkt zur Geltendmachung von Versagungsanträgen gem. § 290 InsO bekannt, ist ein erneuter Versagungsantrag nicht generell unzulässig.
3. Zulässig ist ein Antrag jedenfalls, wenn bei schriftlichen Verfahren nach längerem Zeitraum (hier: Aufhebung und Zurückverweisung durch den BGH) über einen vorherigen Versagungsantrag noch nicht in der letzten Tatsacheninstanz entschieden ist.

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