ZVI 2007, 33

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2007 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 36, 290; ZPO § 811 Nr. 5Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei Berichtigung einer Falschangabe vor Insolvenzeröffnung („Bäcker-Citroën“) InsO§ 36 InsO§ 290 ZPO§ 811 LG Kleve, Beschl. v. 24.10.2006 – 4 T 330/06 (rechtskräftig; AG Kleve)LG KleveBeschl.24.10.20064 T 330/06rechtskräftigAG Kleve

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Angabe im Vermögensverzeichnis für einen Pkw mit „nein“ ist auch dann eine Falschangabe, wenn das Fahrzeug nur einen Erinnerungswert von 1 € hat.
2. Falschangaben über Umstände, die keine Auswirkung auf die Insolvenzmasse haben, können nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
3. Falsche Angaben können vom Schuldner bis zur Eröffnung berichtigt werden (hier: auf Nachfrage des Verwalters). Eine Versagung der Restschuldbefreiung kann dann nicht mehr auf die ursprünglich unzutreffenden Angaben gestützt werden.
4. Ein (älterer) Pkw, auf den der Schuldner zur Erreichung seines Arbeitsplatzes als Bäcker angewiesen ist, ist unpfändbar.

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