ZVI 2006, 29

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 89; ZPO § 572; RPflG § 8 Abs. 4, § 20 Nr. 17Richterliche Zuständigkeit für die Entscheidung über Einwendungen gegen Zwangsvollstreckung während des Insolvenzverfahrens InsO§ 89 ZPO§ 572 RPflG§ 8 RPflG§ 20 BGH, Beschl. v. 02.06.2005 – IX ZB 287/03 (LG Chemnitz)BGHBeschl.2.6.2005IX ZB 287/03LG Chemnitz

Leitsätze:

1. Die Entscheidung über Einwendungen gegen die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung während eines Insolvenzverfahrens ist dem Richter vorbehalten. (Leitsatz der Redaktion)
2. Das Beschwerdegericht muß eine Entscheidung der ersten Instanz aufheben und die Sache zur erneuten Behandlung durch diese zurückverweisen, wenn statt des funktionell zuständigen Richters der Rechtspfleger entschieden hat. Unterlässt es dies, hat das Rechtsbeschwerdegericht die Aufhebung und Zurückverweisung in die erste Instanz nachzuholen. (Leitsatz des Gerichts)

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