ZVI 2006, 24
Leitsätze der Redaktion:
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht insolvenzfähig.
2. Die jüngst erfolgte Zuerkennung der Rechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtsstreit um einen Wirtschaftsplan durch den BGH (ZIP 2005, 1233 = ZfIR 2005, 506) berührt die Frage der Insolvenzfähigkeit nicht. Denn der Gesetzgeber hat mit dem In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung in § 11 InsO nur die Insolvenzfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Gütergemeinschaft neu eingeführt, die seit 1951 bekannte Wohnungseigentümergemeinschaft aber weiterhin von dem besonderen Vollstreckungsrecht im Insolvenzverfahren ausgeschlossen.
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