ZVI 2006, 23

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO §§ 98, 788; RVG Nr. 1000Notwendige Zwangsvollstreckungskosten auch bei Kosten für einen erst im Vollstreckungsverfahren geschlossenen Teilzahlungsvergleich ZPO§ 98 ZPO§ 788 RVGNr. 1000 LG Köln, - v. 01.12.2005 – 15 T 195/05 (nicht rechtskräftig; AG Kerpen)LG Köln-1.12.200515 T 195/05nicht rechtskräftigAG Kerpen

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Kosten eines im Vollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs gehören dem Grundsatz nach zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung.
2. Die durch den Vergleich bedingten Mehrkosten des Gläubigers sind nur nach § 788 Abs. 1 ZPO beitreibbar und auch nur festsetzbar, wenn der Schuldner sie ausdrücklich übernommen hat.
3. Diese Grundsätze gelten auch für einen erst im Zwangsvollstreckungsverfahren abgeschlossenen Teilzahlungsvergleich.

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