ZVI 2006, 22

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren GG Art. 12; BRAO § 14; InsO § 1Fortbestehen der Zulassung als Rechtsanwalt trotz Insolvenzverfahrens in Ausnahmefällen (hier: Wechsel in Angestelltentätigkeit) GGArt. 12 BRAO§ 14 InsO§ 1 BGH, Beschl. v. 18.10.2004 – AnwZ (B) 43/03 (AGH Sachsen–Anhalt)BGHBeschl.18.10.2004AnwZ (B) 43/03AGH Sachsen–Anhalt

Leitsätze der Redaktion:

1. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Rechtsanwalts tritt die Vermutung des Vermögensverfalls nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ein, die grundsätzlich den Widerruf der Zulassung rechtfertigt. Dies gilt aber nicht ausnahmslos und zwangsläufig.
2. In Ausnahmefällen kann die Zulassung als Rechtsanwalt trotz Insolvenzverfahrens fortbestehen. Für den Fortbestand der Zulassung kann bei einer Gesamtwürdigung sprechen, dass ein Anstellungsvertrag mit einer Sozietät den Umgang mit Mandantengeldern ausschließt, und dass Mandanten des früher selbstständigen Rechtsanwalts nicht zu den Gläubigern des Insolvenzverfahrens gehören.

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