ZVI 2005, 50

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 286, 304; StGB § 266a; AO § 69; SGB III § 187Unzulässigkeit eines Restschuldbefreiungsantrags nach Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bei persönlicher Haftung für nicht abgeführte Sozialbeiträge InsO§ 286 InsO§ 304 StGB§ 266a AO§ 69 SGB III§ 187 AG Dresden, Beschl. v. 13.01.2005 – 531 IK 3364/04 (rechtskräftig)AG DresdenBeschl.13.1.2005531 IK 3364/04rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kann nicht eröffnet werden, wenn gegen den Schuldner Haftungsansprüche wegen nicht abgeführter Sozialbeiträge bestehen.
2. Ein Restschuldbefreiungsantrag ist unzulässig, wenn ein Insolvenzverfahren aufgrund eines unzulässigen Insolvenz-ZVI 2005, 51antrags (hier: beschränkt auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren) nicht eröffnet werden kann.
3. Eine Stundung der Verfahrenskosten setzt einen zulässigen Restschuldbefreiungsantrag voraus.

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