ZVI 2005, 47

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 4a, 6, 7; ZPO § 574Keine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre bei Eröffnung nach dem 30. 11. 2001 InsO§ 4a InsO§ 6 InsO§ 7 ZPO§ 574 BGH, Beschl. v. 21.10.2004 – IX ZB 73/03 (LG Köln)BGHBeschl.21.10.2004IX ZB 73/03LG Köln

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Übergangsvorschrift des Art. 107 EGInsO zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre ist auf Insolvenzverfahren, die ab dem 1. 12. 2001 eröffnet worden sind, nicht mehr anzuwenden. (Bestätigung von BGH ZVI 2004, 355).
2. Die Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags ist nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat. Die §§ 6, 7 InsO finden auf Prozesskostenhilfeentscheidungen, die im Insolvenzverfahren ergehen, auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes 2001 keine Anwendung.

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