ZVI 2005, 45

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 21, 24, 81, 86, 88, 131Unwirksamkeit der Erledigungserklärung ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters InsO§ 21 InsO§ 24 InsO§ 81 InsO§ 86 InsO§ 88 InsO§ 131 AG Hamburg, Beschl. v. 05.04.2004 – 67c IN 33/04 (rechtskräftig)AG HamburgBeschl.5.4.200467c IN 33/04rechtskräftig

Leitsätze des Gerichtes:

1. Die Zustimmungserklärung eines Schuldners zu einer Erledigungserklärung eines Insolvenzantragstellers ist unwirksam, wenn über den Schuldner aufgrund eines anderweitigen Antrages ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt ist.
2. Die Zahlung eines Dritten, der wirtschaftlich am Fortbestehen des schuldnerischen Geschäftsbetriebes interessiert ist, an den Insolvenzantragsteller bei Widerspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters hat keine erledigende Wirkung, da er diese anfechtbare Zahlung gem. § 267 Abs. 2 BGB zur Verwirklichung der Ziele des Insolvenzverfahrens ablehnen muss.
3. Dem Insolvenzantragsteller können im Kostenausspruch auch ausdrücklich die Kosten der vorläufigen Verwaltung auferlegt werden.

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