ZVI 2005, 39

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 4, 13; ZPO §§ 91a, 269, 570Zulässigkeit der Erledigungserklärung oder Rücknahme eines Insolvenzantrags nur bis Veranlassung der Bekanntgabe eines Eröffnungsbeschlusses InsO§ 4 InsO§ 13 ZPO§ 91a ZPO§ 269 ZPO§ 570 LG Halle, Beschl. v. 29.03.2004 – 2 T 50/04 (rechtskräftig; AG Halle–Saalkreis)LG HalleBeschl.29.3.20042 T 50/04rechtskräftigAG Halle–Saalkreis

Leitsatz der Redaktion:

Der Eröffnungsbeschluss wird erst dann wirksam, wenn er vom zuständigen Beamten der Geschäftsstelle in den Ausgang gegeben wird, damit er dem Empfänger mitgeteilt werden kann oder wenn er dem Schuldner oder einem Insolvenzgläubiger bekannt gemacht wird; bis zu diesem Zeitpunkt ist die Erklärung der Erledigung des Antrags oder dessen Rücknahme zulässig.

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