ZVI 2005, 37

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren BGB § 2303; InsO §§ 4a, 4d, 6; ZPO §§ 114, 852Keine Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens bei Verzicht auf Pflichtteilsanspruch BGB§ 2303 InsO§ 4a InsO§ 4d InsO§ 6 ZPO§ 114 ZPO§ 852 LG Koblenz, Beschl. v. 07.05.2004 – 2 T 330/04 (rechtskräftig; AG Koblenz)LG KoblenzBeschl.7.5.20042 T 330/04rechtskräftigAG Koblenz

Leitsätze der Redaktion:

l. Eine Stundung der Verfahrenskosten kommt nicht in Betracht, wenn der Schuldner über einen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichenden Pflichtteilsanspruch verfügt, selbst wenn dieser noch nicht anerkannt oder rechtshängig ist.
2. Für die Frage, ob der Schuldner auf einen Pflichtteilsanspruch verwiesen werden kann, spielt es keine Rolle, dass der Schuldner gegenüber dem Erben auf die Geltendmachung des Anspruchs verzichtet hat.
3. Unterlässt es der Schuldner, die fehlende Werthaltigkeit des Anspruch darzulegen, ist wegen der für Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten geltenden Darlegungslast des Schuldners von der Werthaltigkeit des Anspruchs auszugehen.

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