ZVI 2005, 29

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 14, 17, 18, 19, 98, 101Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit schon durch Schreiben des Schuldners zur fehlenden Finanzierung eines Großprojekts InsO§ 14 InsO§ 17 InsO§ 18 InsO§ 19 InsO§ 98 InsO§ 101 LG Berlin, Beschl. v. 03.05.2004 – 86 T 385/04 (rechtskräftig; AG Charlottenburg)LG BerlinBeschl.3.5.200486 T 385/04rechtskräftigAG Charlottenburg

Leitsätze der Redaktion:

l. Zur Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners reicht es aus, dass ein Schreiben vorgelegt wird, in dem der Schuldner erklärt, zur Begleichung einer unstreitigen Forderung nicht in der Lage zu sein, weil ihm die dafür erforderliche Finanzierung der Bank fehle.
2. Das Insolvenzgericht muss zur Aufklärung der Eröffnungsvoraussetzungen alle zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten – einschließlich der Anordnung der Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen nach § 101 Abs. 1, § 98 Abs. 1 InsO zum Verbleib von Geschäftsunterlagen – ausschöpfen.

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