ZVI 2004, 64

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsVV §§ 1, 2, 3, 11, 13; InsO § 63Erhöhung der Mindestvergütung im Einzelfall (hier: auf 1050 €) bei 91 Gläubigeranmeldungen InsVV§ 1 InsVV§ 2 InsVV§ 3 InsVV§ 11 InsVV§ 13 InsO§ 63 AG Krefeld, Beschl. v. 12.01.2004 – 93 IN 53/03 (nicht rechtskräftig)AG KrefeldBeschl.12.1.200493 IN 53/03nicht rechtskräftig

Leitsätze des Einsenders:

1. Eine Abweichung vor den Regelungen der InsVV ist nur möglich,
a. wenn die konkrete Kostenstruktur der Verwaltertätigkeit ergibt, dass die Mindestvergütung nach § 1 3 Abs. 1 lnsVV bzw. nach § 2 Abs. 2 InsVV die tatsächlichen Kosten nicht deckt,
b. wenn auch der Einsatz neuer Techniken keine ausgleichende Kostenersparnis schafft und
c. wenn nach Inkrafttreten der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung Änderungen eingetreten sind, die eine von der Vergütungsverordnung abweichende Festsetzung rechtfertigen und diese vom Gesetzgeber bei Inkrafttreten der Vergütungsverordnung nicht erkannt werden konnten.

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